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Diskussionsrunde
*** Anzeige vom 14.01.2026 12:53:27 ***
Anzeige von: Manu
Hallo S,
dann scheint es also einen Unterschied zu geben zwischen den
Zuständigkeitsbereichen der bundeslandübergreifenden Krankenkassen. Gut, mal zu
wissen, dankeschön.
Ansonsten klingt das ja zumindest erstmal recht positiv. Bin gespannt, wie es
weiter geht.
Hab noch einen schönen Tag.
*** Anzeige vom 14.01.2026 10:49:15 ***
Anzeige von: S
Es heißt Bundesamt Soziale Sicherung...
*** Anzeige vom 14.01.2026 10:43:48 ***
Anzeige von: S
Ich habe heute mit dem Bundesamt für soziale Sicherung telefoniert. Ein sehr
gutes Gespräch was zur Folge hat, dass ich dort nun meine Beschwerde hingesendet
habe und solche Sachverhalte der Dame nicht sonderlich unbekannt gewesen sind.
Ich hatte ja am Montag ein Protokoll zum Telefonat angefordert, welches heute
unvollständig und mit falschen Fakten eintraf. Ich habe gleich um
Richtigstellung gebeten. Dieses Amt ist ja das Kontrollorgan der GKV wenn die KK
eine Reichweite über mehr als 3 Bundesländer hat.
*** Anzeige vom 12.01.2026 21:26:09 ***
Anzeige von: S
Ja, erst einmal würde es ja um grundlegende Infos gehen. Ich muss das alles
sacken lassen und hoffe das alles irgendwie gut zu schaffen. Danke für Deine
Unterstützung.
*** Anzeige vom 12.01.2026 20:03:12 ***
Anzeige von: Manu
Ich habe gerade noch mal geschaut. Diese Hotline ist in erster Linie für Fragen
rund um die Krankenversicherung zuständig. Sollten sie dich also abweisen, weil
sie sich nicht zuständig fühlen, bleib hartnäckig und lass dir entsprechende
Ansprechpartner nebst Telefonnummern nennen. (Eventuell Mitteilung per Mail,
falls du gerade niemanden dabei hast, der sie dir notiert.)
Manchmal hilft auch einfach mal die emotionale Schiene, einfach zugeben, dass
man am Ende ist und nicht mehr weiter weiß. Aber das merkst du ja dann an den
Reaktionen deines Gegenübers.
Vertrauensperson, die für dich anruft? Hmm, kann sein, dass diese aus
Datenschutz Gründen keine Auskunft bekommt. Kleiner Tipp: Du kannst zusammen mit
einer Vertrauensperson anrufen, stellst diese direkt bei Gesprächsbeginn vor und
bleibst daneben sitzen, während die Person das Gespräch für dich führt.
*** Anzeige vom 12.01.2026 19:19:19 ***
Anzeige von: S
Dankeschön, da werde ich versuchen anzurufen oder das Nachfragen an eine
Vertrauensperson weitergeben. Das macht mich sehr mürbe und angelogen werden
finde ich wirklich höchst unverschämt.
*** Anzeige vom 12.01.2026 19:00:55 ***
Anzeige von: Manu
Die bundesweit agierenden Krankenkassen (beispielsweise TK, DAK, Barmer)
unterstehen direkt dem Bundesministerium für Gesundheit (bei den auf das
Bundesland beschränkten - zum Beispiel AOK - sind es die Gesundheitsministerien
des jeweiligen Bundeslandes).
Es gibt aber auch eine Servicenummer als Bürgertelefon zur Krankenversicherung:
030 / 340 60 66 01. Diese soll, soweit ich weiß, auch als Beschwerdeanlaufstelle
für gesetzlich Krankenversicherte fungieren. Vielleicht kann man dir dort
entsprechende Vorgehensweisen empfehlen.
Ist mir gestern nicht eingefallen... :(
*** Anzeige vom 12.01.2026 17:55:28 ***
Anzeige von: S
Manu weißt Du wer das Kontrollorgan der Krankenkassen ist? Ich habe gegooglet
und habe ein Bundesamt für Sozialvorsorge gefunden, welches wohl für Kassen die
mehr als über drei Bundesländer reichen kontrolliert. Kann das Stimmen? Meine
Kasse ist eine bundesweite Kasse. Ich überlege ob ich solch eine Instanz jetzt
mit einbeziehe.
*** Anzeige vom 12.01.2026 13:36:14 ***
Anzeige von: Manu
Hallo S,
ja, nimm den Widerspruch nicht zurück.
Und lass dir möglichst alles schriftlich geben, was an Entscheidungen anfällt.
Sollte es wieder auf eine Ablehnung hinauslaufen, kannst du durchaus darauf
verweisen, dass du von deiner Krankenkasse angewiesen wurdest, diese Klinik
aufzusuchen und somit definitiv eine schriftliche Absage brauchst. (Je nachdem
wie du die Kraft hast, kannst du natürlich auch leise durchblicken lassen, dass
du etwaige rechtliche Schritte in Erwägung ziehst, sofern du das Gefühl hast,
dass wiederum behindertenrelevante Gründe für die Ablehnung maßgebend sind.
Ich drück dir die Daumen, dass es nun endlich mal klappt.
*** Anzeige vom 12.01.2026 12:56:24 ***
Anzeige von: S
Neuer Stand: Dame der KK rief heute an, nannte mir drei weitere Kliniken, bei
denen ich jetzt das komplette Anmeldeprozedere durchlaufen soll. Außerdem wollte
sie mir nahelegen meinen Widerspruch zurück zu nehmen und hat ihn gegen ihres
Schreibens vom 02. Januar noch nicht zum Widerspruchsausschuss weitergegeben.
Ich ziehe den Widerspruch nicht zurück und werde wohl nun nach juristischer
Hilfe suchen.
*** Anzeige vom 11.01.2026 17:32:47 ***
Anzeige von: Manu
E-Mail senden
:)
Könnte sich wirklich zu einem interessanten Austausch entwickeln. Wenn du
möchtest, nutz also meine o.a. Mail-Adresse. Allerdings kann ich nicht
versprechen, immer gleich up to date antworten zu können.
Dann bringen wir unsere Sofas mal zusammen. Grins.
*** Anzeige vom 11.01.2026 16:53:50 ***
Anzeige von: An Manu
Jetzt hast du ein Fass aufgemacht. Sei mal froh, dass du jetzt nicht mit mir auf
dieser Couch sitzt. Sonst würde ich dich jetzt so richtig ausfragen.
Um dir nicht völlig auf den Wecker zu gehen und die Zeichenbegrenzung nicht
auszureizen, bleibe ich mal bei einer Sache xD
Das Problem, dass ich sehe, ist, dass Psychologie als ultra schwer und soziale
Arbeit als extrem einfach angesehen wird. Beides stimmt meiner Meinung nach
nicht, aber ich habe oft gehört, dass mensch mit dem Studium nicht ganz so
ernstgenommen wird…
Beruflich könntest du da aber näher dran sein, weshalb mich deine Sicht wirklich
interessieren würde. Natürlich nur falls du irgend einer absolut lost 20
jährigen dieses Fass aufmachen willst xD
*** Anzeige vom 11.01.2026 16:09:45 ***
Anzeige von: Manu
Teil 2:
Psychologen sind wichtig und sehr gefragt. Doch ich sehe bei meiner täglichen
Arbeit auch immer wieder, dass viele Therapien nicht unbedingt von Erfolg
gekrönt sind, dass sehr viele Patienten immer und immer wieder weitere Therapien
brauchen.
Menschen verlieren immer öfter die Orientierung in der heutigen Zeit. Dann
müssen sie wieder neu justiert, eingenordet werden. Ich denke wirklich, dass die
soziale Arbeit hier künftig mehr bewirken kann, da sie pragmatischer agiert.
Siehe gerade auch bei dem Sachverhalt hier mit S.
Wünsche auch dir alles Gute auf deinem Weg!
*** Anzeige vom 11.01.2026 16:08:28 ***
Anzeige von: Manu
Du hast dich quasi selbst verraten. Grins. Wenn man deine Wortmeldungen
aufmerksam liest. Da war von lesen von Büchern die Rede und von Campus Touren,
die jeder bekommt. Oder aber dein geschilderter Sachverhalt von dem Leiter und
der Vorzimmer Dame. Passte für mich alles gut in die Thematik Studium.
Ich finde auch beide Studienrichtungen sehr gut und will dir meine Meinung
absolut nicht aufdrängen, aber ich denke, dass die soziale Arbeit in unserer
derzeitigen Welt mehr Potenzial hat und sicher noch an Stellenwert gewinnen
wird.
Hmm, tausend Zeichen sind echt zu wenig. xD
*** Anzeige vom 11.01.2026 15:12:32 ***
Anzeige von: Vorrednerin
Moin!
Normalerweise schreibe ich auch immer unter S. Jetzt, da dieser Buchstabe schon
besetzt ist, fällt mir nichts besseres ein xD
Jetzt bin ich verwirrt. Woher weißt du, dass ich studiere? An meinem nicht
vorhandenen juristischem Wissen wirst du's kaum festgemacht haben.
Erstes Semester Psychologie, aber ich überlege, zu Soziale Arbeit zu wechseln.
Hat verschiedene Gründe, aber wer weiß. :)
*** Anzeige vom 11.01.2026 13:49:51 ***
Anzeige von: Manu
Hallo,
na, dann oute ich mich mal. ;)
Ich arbeite tatsächlich in einer Krankenkasse, allerdings nicht in dem Bereich,
der hierfür zielführender wäre und das Eine oder Andere habe ich auch nur
gegoogelt und mit meinem "Arbeitswissen" kombiniert.
Mein Ehrgeiz in dieser Sache beruht aber eher auf den Erlebnissen, die mein
Partner und ich in den letzten Jahren durchleben mussten. Ich musste lernen,
gegen Widrigkeiten anzukämpfen, habe unzählige Einwände, Beschwerden,
Widersprüche verfasst usw. Das prägt ungemein.
Es geht mir gehörig gegen den Strich, wenn Menschen, die medizinische Hilfe
benötigen, mit fadenscheinigen Gründen abgewiesen werden, bei denen erkennbar
ist, dass es rein aus behinderungsrelevanten Gesichtspunkten geschieht.
Denn mal ehrlich: wäre S nicht blind, hätte sie oder er sicher schon längst
einen Therapieplatz!
Was studierst du? Ich gehe zumindest davon aus, dass du Studentin bist. :)
*** Anzeige vom 11.01.2026 13:49:07 ***
Anzeige von: S
Dankeschön! Die Krankenkasse hat glaube ich auch keinen wirklichen Plan. Es
bleibt jetzt abzuwarten was ggf. der Widerspruchsausschuss meint und/oder ob die
Dame der KK eine Klinik zur Traumabearbeitung findet mit dem, was ich für
Therapien benötige. Wenn sich etwas neues ergeben hat und ich kraft habe, teile
ich euch den weiteren Weg mit.
*** Anzeige vom 11.01.2026 13:22:14 ***
Anzeige von: Vorrednerin An Manu
Das ist jetzt absolut out of Context, aber darf ich fragen, was du beruflich
machst? Die Art in der du schreibst und vor allem dein juristisches Wissen geben
mir irgendwie richtige SozialarbeiterVibes. Und das meine ich alles, aber nicht
negativ! :)
*** Anzeige vom 11.01.2026 11:21:49 ***
Anzeige von: Manu
Rechtliche Grundlagen dafür weisen das Sozialgesetzbuch, das Grundgesetz
und/oder die Landesgesetze aus.
§ 8 SGB 9 bezeichnet das Wunsch - bzw. Wahlrecht des Patienten für eine
entsprechende Klinik.
Kliniken dürfen unter Umständen ablehnen, wenn es sich nicht um einen Notfall
für Leib und Leben handelt. Wenn aber trotzdem eine behandlungsbedürftige
Erkrankung vorliegt, die stationär behandelt werden muss, dann muss in der Regel
das Krankenhaus aufnehmen, das am ehesten für diese Behandlung geeignet ist.
(Nebenbei: nirgendwo wird dabei ein Hinderungsgrund aufgrund einer bestehenden
Behinderung ins Feld geführt. Dies darf also somit nicht ursächlich für eine
Ablehnung sein!)
Ein Fachanwalt für Medizinrecht wäre hierfür der optimale Ansprechpartner.
Und ja, ich höre nun auch auf, dich weiter zu malträtieren. ;), schließe mich
dem Vorredner an, wünsche dir alles Gute und dass du die Hilfe erhältst, die für
dich am besten und effektivsten ist.
*** Anzeige vom 11.01.2026 11:05:40 ***
Anzeige von: An S
Dir auf jeden Fall alles alles gute! Falls du magst, verrate uns doch gerne mal,
wie‘s weitergeht. Auch wenn das hier online ist, macht man sich schon so
seine Gedanken.
Aber so oder so erstmal alles Gute!
*** Anzeige vom 11.01.2026 10:56:58 ***
Anzeige von: S
Danke für eure Impulse. Wo steht, dass die Absagen mit Begründung und
schriftlich sein müssen? Ich werde schauen, was in der nächsten Zeit möglich ist
und danke euch.
*** Anzeige vom 11.01.2026 10:32:00 ***
Anzeige von: Manu
Zur Info:
"Kliniken müssen eine Aufnahmeablehnung in der Regel begründen, insbesondere bei
gesetzlich Versicherten, da eine grundsätzliche Behandlungspflicht besteht, die
nur bei bestimmten, nachvollziehbaren Gründen (z.B. Überlastung, fehlende
medizinische Indikation, organisatorische Gründe, fehlendes
Vertrauensverhältnis) entfällt; Ablehnungen müssen schriftlich erfolgen und sind
anfechtbar, vor allem bei Wunsch- und Reha-Kliniken, wo die Ablehnung
medizinisch oder persönlich begründet sein muss."
Du solltest also vielleicht von den bisherigen Kliniken eine schriftliche
Ablehnung einfordern. Das ist dein Recht! Und vielleicht kann man sich dann
inhaltlich darauf beziehen.
(Und klar, nebenbei hat man dann Fakten für weitere, vielleicht sogar dann doch
juristische, Schritte...)
*** Anzeige vom 11.01.2026 10:29:50 ***
Anzeige von: S
Was mir gerade noch einfällt: Hast du es mit dem Sekreteriat oder der Leitung
der Kliniken zu tun?
Hatte in einem anderen Kontext eine ganz ähnliche Situation. Der Leiter hat da
erstmal gesagt, es ginge nicht. Später habe ich erfahren, dass meine Fragen nach
dem Grund nichtmal an ihn weitergeleitet wurden. Diese Heldin von Sekretärin
dachte sich wohl: „Der Leiter hats gesagt und kann seine Meinung nicht
ändern. Deshalb bleibe ich bei einem vorgefertigten Es-Geht-Nicht-Text.“
Direkt mit dem Leiter klappte es dann, weil meine Erklärungen und Entkräftungen
seiner Argumente entlich gehört wurden.
Wer weiß, welche Leitung behütenden Antihelden du da hast. Solltest du es also
noch nicht getan haben, nimm direkten Kontakt zur Leitung auf. Und falls das
nicht geht, versuche mit Therapeut*innen direkt in den Kontakt zu kommen. Wenn
du die überzeugt kriegst, können andere eigentlich nicht mehr viel dagegen
sagen.
*** Anzeige vom 11.01.2026 10:17:52 ***
Anzeige von: An S
Und sollte das nicht klappen, würde ich mir einen juristischen Beistand suchen.
Oft reicht da aber auch schon die Drohung und die eingeknickten Leute geben
wenigstens Gründe.
Grundsätzlich ist das in einer Klinik eher unschön, weil du ja auf ein gutes
Verhältnis aus sein wirst, aber mit Glück war es nur die Leitung. Dann dürftest
du mit den anderen keine Schwierigkeiten haben. Vor allem, weil du nur blind
bist. Die haben safe irgendwas gegoogled und alles geglaubt. Von der konstanten
Führung zur Unfähigkeit, dir Dokumente selber barierefrei zu gestalten.
Da sieht man nochmal, was diese Blindenschulen mit ihrem Stigma anrichten, aber
das ist ein anderes Thema.
Wie gesagt: Hol dir einen Juristen ins Boot. Der kann dir mit Sicherheit mehr
dazu sagen.
*** Anzeige vom 11.01.2026 10:13:39 ***
Anzeige von: An S
Okay. Jetzt reichts! Und damit meine ich nicht dich!
Haben die dir also echt gesagt, es ginge nicht, sich dann aber geweigert, es zu
erklären? Selbst wenn es nicht gehen würde, was ja mal völliger Bullshit ist,
könnten sie dir wenigstens die Gründe erklären, damit du nicht so im Leeren
hängst.
Zwar ein schwacher Trost, aber eine Klinik, die nichtmal dieses Feingefühl
hat… Ich will gar nicht wissen, wie die dann da mit Patient*innen
umspringen. Ganz ehrlich: Wenn deren Kommunikation so eingeschrenkt ist, ist es
vielleicht gut, dass du dich mit denen nicht rumschlagen musst.
So unfassbar schwer das jetzt wird: Ich würde weiterschauen, ob ich eine Klinik
finde, die wenigstens mit mir ins Gespräch geht. Vielleicht solltest du nicht
mur auf deine lindheit, sondern gleich auf deine Selbstständigkeit hinweisen.
Ich bin blind, brauche aber keine Führung und ne Kampustour kriegt ja wohl auch
jeder sehende, mehr will ich nicht. Also sozusagen gleich schonmal versuchen,
Argumente zu entkräften, falls du das noch nicht getan hast.
*** Anzeige vom 11.01.2026 10:04:24 ***
Anzeige von: S
Vorort direkt geht leider nicht, da die Entfernungen über mehrere 100 km sind,
da es hier in der Gegend leider nichts passendes gibt. Sie habe nicht einmal,
eben auch nicht bei Nachfragen,, ihre Sorgen geäußert, was mich echt sprachlos
machte, denn so konnte ich leider eben auch nichts aufklären.
*** Anzeige vom 11.01.2026 09:54:24 ***
Anzeige von: Manu
Hallo S,
du sagtest,.die meisten Kliniken hätten wegen der Blindheit abgesagt. Was genau
haben sie denn da ins Feld geführt? Wie oder womit argumentiert?
Ich kann dem Vorredner zumindest bedingt zustimmen: in einigen Fällen hat eine
Vorort-Aufklärung manchmal tatsächlich Hemmungen abbauen können. Jedoch ist es
im Klinikalltag mit wechselndem Personal oftmals ein schwieriges Unterfangen
gewesen. (Kurz: Man redete sich oftmals den Mund fusselig.)
*** Anzeige vom 11.01.2026 08:49:32 ***
Anzeige von: S
Danke. Den Versuch habe ich mehrmals gestartet, entweder kam nichts zurück oder
es hieß dann der und der hat das entschieden und wir bleiben bei unserer
Entscheidung. Schon schade wie einiges hier in der Gesellschaft läuft.
*** Anzeige vom 10.01.2026 23:22:31 ***
Anzeige von: An S
Hey,
Ich habe mir das Ganze mal durchgelesen. Keine Ahnung, wie es dir jetzt geht und
ob du für das Folgende die Kraft aufbringen kannst.
Erfahrungsgemäß ist es meistens eine Ablehnung aus Angst, dir nicht das Nötige
bieten zu können. Ich versuche mich da immer in die sehende Welt zu denken: Was
sind Sorgen? Denken sie, ich könnte keine Bücher lesen? Denken sie, sie müssen
mich führen? Wenn du das erstmal hast, würde ich sie versuchen, gezielt da
abzoholen und zu zeigen, dass du keinen Mehraufwand machst und nichts weiter
brauchst, als die Erlaubnis, dir die Sachen selbstständig zugänglich zu machen.
Ab da können die eigentlich nichts mehr sagen. Schade, dass du das überhaupt
musst!
So. Das war jetzt weniger juristisch, aber vertrau mir: Eine kurze E-Mail, woran
es denn scheitern könnte und dann eine lange WiederlegungsEMail können wunder
bewirken. Meistens gehen die Leute einfach von einer Hilfsbedürftigkeit aus, die
so nicht gegeben ist.
*** Anzeige vom 10.01.2026 08:38:07 ***
Anzeige von: S
Diese Option habe ich auch nicht bekommen. Bei der Privatklinik sie hatten auch
schon jemanden blindes, würde es auch das nicht benötigen.
*** Anzeige vom 09.01.2026 21:10:32 ***
Anzeige von: Manu
Klar ist der höher. Dafür ist es ja eine Privatklinik. ;)
Meinem damaligen Partner wurde damals gesagt, er würde nur aufgenommen mit
Begleitperson, da das Personal entsprechenden Mehraufwand aufgrund der
Behinderung nicht leisten kann. Dann hat die Krankenkasse sogar noch mehr Kosten
zu tragen, aber die Kliniken würden aufnehmen. Hat man dir diese Option geboten?
*** Anzeige vom 09.01.2026 20:52:48 ***
Anzeige von: S
Der Kliniksatz scheint höher zu sein als von den gesetzlichen Kliniken. Ja, die
meisten Kliniken haben wegen der Blindheit abgesagt, leider zumeist telefonisch,
auch wenn meine Anfragen schriftlich waren. Ich habe im Telefonat vergangenen
Freitag auch zu der Mitarbeiterin gesagt, wenn sie eine Klinik findet, weil sie
ja nicht glaubt, dass die Blindheit ein Grund sein kann nicht aufgenommen zu
werden, findet, die mich aufnimmt, dann gehe ich da auch hin. Danke für Deine
Tipps.
*** Anzeige vom 09.01.2026 19:37:23 ***
Anzeige von: Manu
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann nutz die doch! Gegebenenfalls
musst du eine Selbstbeteiligung zahlen. Aber dann kannst du eventuelle
Erfolgsaussichten ausloten lassen. Vielleicht kann ein Anwalt der ganzen
Angelegenheit auch etwas Dringlichkeit verleihen. Und auch, wenn ihr es nicht so
gern hört: aber wenn ich das richtig sehe, scheint ja deine Blindheit auch ein
Hinderungsgrund für die Aufnahme in diversen Kliniken zu sein. Wenn das der Fall
ist, kann man unter Umständen diskriminierungsrelevante Gründe ins Spiel bringen
nach dem Motto: nur weil ich blind bin, bleibt mir hier eine Behandlung versagt.
Dies muss natürlich gut begründet sein und dafür muss der Gesamtsachverhalt auch
gut recherchiert werden.
Was ich nicht verstehe, ist dieses starke Sträuben der Kasse. Sie hätte die
Kosten doch eh, wenn du regulär aufgenommen werden würdest!!!
*** Anzeige vom 09.01.2026 19:05:04 ***
Anzeige von: S
Danke Manu. Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung, da käme es dann auch
drauf an, ob diese ggf. ein VErfahren unterstützen würde. Das ist alles so zäh
und kostet Kärfte, die ich mehr und mehr gar nicht mehr habe und auch nicht
weiß, woher ich sie noch nehmen kann.
*** Anzeige vom 09.01.2026 18:43:52 ***
Anzeige von: Manu
Hallo S,
das tut mir echt leid! Vielleicht solltet ihr doch über die Rechtsberatung
nachdenken. Soweit ich weiß, muss dafür aber eine Mitgliedschaft über einen
Blindenverein bestehen. Zumindest temporär. Oftmals heißt das Zauberwort
"Teilhabe am gesellschaftlichen Leben", die ja nun gerade jetzt immer weniger
gegeben scheint. Und ein guter Anwalt kann entsprechend Druck aufbauen...
Nebenbei: Klageverfahren in der Sozialversicherung sind in der ersten Instanz
kostenlos für den Versicherten.
Ich drück dir ganz fest die Daumen.
*** Anzeige vom 09.01.2026 18:31:23 ***
Anzeige von: S
Hallo Manu, insgesamt handelt es sich jetzt schon um rund 15 kliniken seit
letztem Sommer die abgesagt haben und daher sind wir darauf gekommen einen
Antrag auf eine Privatklinik zu stellen die mich nehmen würde und auch zeitnahm
aufnehmen würde. Über RBM hatte ich noch keine Beratung. Ich merke auch das
meine Kräfte zuende gehen. Psychiaterin, Ernährungsberaterin, Körpertherapeutin
und ich haben alle ausführliche Unterlagen eingereicht, auch nochmal verstärkt
für den Widerspruch. Ambulant suche ich auch schon über 1,5 Jahren nach einem
Therapieplatz
*** Anzeige vom 09.01.2026 18:23:06 ***
Anzeige von: Manu
@S
Hmm, "drei Kliniken sollte ich diese
Woche kontaktieren, zwei lehnten ab und die dritte hat eine unzumutbare
Wartezeit." Zeigt für mich ja eigentlich schon an, dass §13 Abs. 1 hier greifen
müsste, wenn die Kasse keinen adäquaten Leistungserbringer beschaffen kann. Die
Frage ist hier, ob die Kasse die unzumutbare Wartenzeit tatsächlich als
unzumutbar ansieht.
Frage: habt ihr eventuell schon mal über eine Rechtsberatung über den rbm
nachgedacht? Vielleicht sogar schon eingeschaltet?
Und habt ihr fundierte Beurteilungen von deinen behandelnden Ärzten?
Kann hier natürlich nur ein oberflächliches Handlungsbild benennen.
*** Anzeige vom 09.01.2026 17:31:14 ***
Anzeige von: S
Hallo Manu, danke für Deine ausführliche Antwort. Wir haben all das was Du
geschrieben hast schon gemacht. Der Widerspruch da die Privatklinik abgelehnt
wurde liegt bei der Kasse. Der medizinische Dienst hat in seiner Stellungnahme
nicht einmal alle Fragen beantwortet, die die Kasse gestellt hat. Außerdem
konnte die Kasse mir bislang nichts anbieten. Drei Kliniken sollte ich diese
Woche kontaktieren, zwei lehnten ab und die dritte hat eine unzumutbare
Wartezeit. Wir sind alle ganz schön ratlos.
*** Anzeige vom 09.01.2026 16:46:36 ***
Anzeige von: Manu
Teil 2:
Notfalls könnte man bei der Beantragung der Kostenerstattung auch die
Besonderheit der Situation infolge der Blindheit mit ins Spiel bringen sowie auf
etwaige rechtliche Begutachtung aufgrund der Behinderung hinweisen. Falls die
Kasse sich darauf einlässt (ist übrigens immer eine Ermessensleistung!), wird
man auch damit rechnen müssen, dass der medizinische Dienst erstmal alles
genauestens begutachtet.
Wichtig: selbst wenn einer Kostenerstattung in einem besonderen Einzelfall
stattgegeben wird, werden die Kosten immer nur in Höhe der entstehenden Kosten
übernommen, die auch bei einer vergleichbaren Behandlung in einem gesetzlich
agierenden Krankenhaus entstehen würden. Man hat also immer einen Teil der
Kosten selbst zu tragen.
Und ganz wichtig: ein Antrag auf Kostenerstattung nach §13 ist immer VOR der
Leistungserbringung zu beantragen!
Ich hoffe, ich konnte dir damit etwas helfen.
*** Anzeige vom 09.01.2026 16:45:24 ***
Anzeige von: Manu
@ S
Hallo,
gesetzliche Krankenkassen dürfen grundsätzlich keine Kosten von Privatkliniken
oder Privatärzten übernehmen, da diese sich dem System der Solidargemeinschaft
entzogen haben und nicht über die kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen.
Diese Leistungsanbieter stehen außerhalb des Systems der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Falls noch nicht geschehen, kann man unter
Umständen aber den §13 SGB 5 bemühen, der folgendes besagt:
Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 2 SGB V: Wenn eine dringende
medizinische Notwendigkeit besteht und die GKV die Behandlung nicht zeitnah
anbieten kann (z.B. bei Fachkräftemangel oder langen Wartezeiten), können Sie
einen Antrag stellen.
Nun liegen deine Gründe hier woanders (Weigerung der Kliniken wegen Blindheit
und/oder Komplexität). Dies müsste dann entsprechend begründet werden. Ebenso
die Dringlichkeit. Am besten mit ärztlichen Stellungnahmen.
*** Anzeige vom 09.01.2026 10:08:54 ***
Anzeige von: S
Hallo in die Runde, hat jemand von euch als blinder Mensch Erfahrung mit einer
stationären Traumatherapie als Krankenhausbehandlung? Ich wurde auf Grund der
Bildheit oder der Ko,plexität der Erkrankung von vielen Kliniken abgelehnt. Nun
gibt es eine Privatklinik die mich nehmen würde, die gesetzliche Kasse will
nicht übernehmen und hat keine Alternative für mich... Vielen dank für eure
Antworten
*** Anzeige vom 07.01.2026 14:58:01 ***
Anzeige von: Herzjuwel
E-Mail senden
Hallo Schlagerfreundinnen und -freunde!
Wir hoffen ihr seit alle gut ins neue Jahr gekommen. Wir wünschen, wenn es auch
spät ist, noch ein frohes, gesundes und glückliches Jahr 2026.
Am kommenden Freitag, dem 9. Januar, erscheint unsere erste Single "Du von
nebenan" aus unserem neuen Album "Unsere Musik für eure Herzen", dass Anfang
April veröffentlicht wird.
Wir hoffen, euch gefällt unsere neue Single auch wieder gut und wir können euch
ein paar schöne Stunden mit "Du von nebenan" machen.
Außerdem würden wir uns auch freuen, wenn ihr uns mal auf unserer Webseite
herzjuwel.eu besuchen würdet.
Herzliche Grüße von Herzjuwel
Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, eine neue Anzeige kostenlos aufzugeben.
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denn sonst kann die Anzeige leider nicht gespeichert werden!
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entfernt werden, kann man mir dieses per Mail oder telefonisch mitteilen.
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